An Frau Bezirksvorsteherin des Stadtbezirks 1
Sabine Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 71/2013 Bauvoranfrage Schwannstraße 5 – Errichtung von drei Wohngebäuden und einer Tiefgarage auf die Tagesordnung der Sitzung am 20.09.2013 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Zurückstellung des Vorbescheides mit Verweis auf das laufende Bebauungsplan-Verfahren Nr. 5479/069 – Schwannstraße –. Sie bittet die Verwaltung sowie den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung entsprechend des nun vorgelegten Konzeptes, das Bebauungsplan-Verfahren Nr. 5479/069 anzupassen und fortzu-führen.
Der Bezirksvertretung 01 liegt eine Bauvoranfrage zum Grundstück Schwannstraße 5 vor. Für das Gebiet zwischen Kennedydamm und Schwannstraße wurde 2009 im Bebauungsplan-Verfahren Nr. 5479/069 – Schwannstraße – die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Nachdem nun das liegenschaftliche Verfahren abgeschlossen wurde, ist, wie im Sachstandsbericht gegenüber der Bezirksvertretung mit Vorlage 171/ 106/2012 angekündigt, die Fortführung des Verfahrens notwendig.
Eine Bauvoranfrage kann dieses Verfahren nicht ersetzen. Das nun vorliegende Konzept unterscheidet sich deutlich von der Basis des 2009 begonnenen Verfahrens. Außerdem ist zweifelhaft, ob sich das jetzige Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung gem. § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, insbesondere mit Blick auf die abflachende Bebauung im nördlichen Verlauf der Roßstraße. Ebenfalls ist unklar, wie dies im Zusammenhang mit der Bebauung der verbleibenden Fläche gesichert werden kann.
Eine städtebaulich vertretbare Bebauung und eine gemeinwohlorientierte Wohnungsbauentwicklung können am besten im Rahmen des B-Planverfahrens, in Kooperation mit der Eigentümerin und unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Kamenschek