An den Herrn Bezirksvorsteher des Stadtbezirks 4
Luegallee 65
40545 Düsseldorf
Düsseldorf, 08.10.2012
Sehr geehrter Herr Tups,
die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage in der Sitzung durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
1. In welchen Gebieten gibt es rechtskräftige Bebauungspläne?
2. In welchen Gebieten gibt es keine rechtskräftigen Bebauungspläne, so dass, nach §34 des Baugesetzbuches, Bauanträge gestellt werden können?
Um der Bezirksvertretung eine Übersicht zu verschaffen, wo es Bebauungspläne gibt und wo nicht, sollte eine grafische Landkarte erstellt werden, die auch den Fraktionen, als Ausdruck, zur Verfügung gestellt werden kann.
In einigen Gebieten gibt es keine rechtskräftigen Bebauungspläne, so dass Bauvoranfragen oder Bauanträge von der Bezirksvertretung, nach §34 (Gesetzestext siehe hier: dejure.org/gesetze/BauGB/34.html) des BauGB, entschieden werden müssen. Das bedeutet, dass sich der Antragstellende an die vorhandene Bebauung im näheren Umfeld anschließen kann. Dies ist jedoch nicht immer städtebaulich verträglich. Durch dieses verkürzte Verfahren wird eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung verhindert und eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeschlossen. Es schafft Rechtsfreiheiten, die städtebaulich nicht verträglich sind.
Über die Anfrage soll festgestellt werden, in welchen Gebieten B Pläne vorhanden sind, um so in einem weiteren Schritt ggf. die Aufstellung von Bebauungsplänen einzufordern.
Mit freundlichem Grünen Gruß
Markus Loh Sybille Deilmann Astrid Wiesendorf