An
Herrn Oberbürgermeister
Thomas Geisel
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Geisel,
mit der kürzlich erfolgten Änderung des Bleiberechts bietet sich die Möglichkeit, bislang lediglich geduldete Flüchtlinge (Aufenthalt nach §60a AufenthG) in einen gesicherten Aufenthalt zu bringen. Damit bekommen die betroffenen Menschen endlich eine faire Integrationsperspektive für sich und ihre Familien. Für die Kommunen bedeutet ein verfestigter Aufenthaltsstatus dieser Personen durch die Überführung in die sozialen Sicherungssysteme eine deutliche Entlastung von den Versorgungskosten.
Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen und zur Abstimmung zu bringen:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die neue Bleiberechtsregelung proaktiv zu nutzen, um mehr geduldete Flüchtlinge in einen sicheren Aufenthalt zu bringen.
Sachdarstellung
Am 01.08.2015 ist das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in Kraft getreten. Somit können langzeitgeduldete Personen unter bestimmten Voraussetzungen künftig früher eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Für geduldete Familien mit minderjährigen Kindern und für geduldete Jugendliche gelten dabei verkürzte Fristen. Schätzungsweise können mehrere zehntausend der bundesweit etwa 120.000 geduldeten Flüchtlinge so in einen sicheren Aufenthaltsstatus kommen.
Für die zu zahlenden Leistungen an Geduldete erhalten die Kommunen zudem bisher keine finanziellen Mittel von Bund oder Land, so dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels mit den verbundenen Verbesserungen in Bezug auf die Leistungsberechtigung sowohl den Betroffenen wie den Kommunen hilft.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Raub Angela Hebeler Norbert Czerwinski Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann