Herrn
Olaf Lehne
Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
Sehr geehrter Herr Lehne,
Die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 30. September 2015 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Über welche Qualifikationen verfügen die Ärzt*innen, die für die Düsseldorfer Ausländerbehörde Gutachten zur Reisefähigkeit von Flüchtlingen fertigen?
2. Wie viele Gutachten wurden zwischen Januar 2014 und Juni 2015 jeweils monatlich beauftragt?
3. Wie oft wurden dafür Ärztinnen und Ärzte von den Listen der Ärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein, in denen besonders geschulte Ärzt*innen für die Begutachtung traumatisierter Flüchtlinge empfohlen werden, durch die Stadt Düsseldorf beauftragt?
Sachdarstellung
Gemäß dem Informations- und Kriterienkatalog des Landes NRW muss vor der zwangsweisen Durchsetzung einer bestehenden Ausreiseverpflichtung zu jedem Zeitpunkt Indizien für eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Betroffenen nachgegangen werden, sofern diese ein Vollstreckungshindernis darstellen könnten.
Auf Seite 7 dieses Kataloges ist ausgeführt, dass es sich um ein fachärztliches, gegebenenfalls psychologisch-psychotherapeutisches Gutachten handeln muss. Damit scheiden Ärzt*innen ohne entsprechende fachärztliche Zusatzausbildung aus dem Kreis der zu beauftragenden Gutachter*innen aus.
Im Rahmen eines Rundschreibens hat das Ministerium für Inneres und Kommunales Listen der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe versandt, auf denen besonders in Psychotraumatologie erfahrene und ausgebildete Ärzt*innen benannt sind, die als Gutachter*innen für die Ausländerbehörden zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Hebeler Susanne Ott Uwe Warnecke
Antworten der Verwaltung