An
Ratsherrn Pavle Madzirov
Vorsitzender des Integrationsausschusses
Sehr geehrter Herr Madzirov,
gemäß § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) stellt das Land den Gemeinden für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der ausländischen Flüchtlinge jährliche Finanzmittel zur Verfügung. Von den zur Verfügung gestellten Mittel sind 4,5% ausschließlich für die soziale Betreuung zu verwenden.
Die Mittel werden den Gemeinden entsprechende dem Zuweisungsschlüssel verteilt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die Sitzung des Ausschusses am 12. September 2012 zu nehmen:
1. Welchen Umfang betrugen die Mittel für die soziale Betreuung in 2011 und in welchen Maßnahmen wurden sie verausgabt (bitte die Maßnahmen aufführen)?
2. Über welche Haushaltskonten werden die Mittel verwaltet?
Sachdarstellung:
Weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Hebeler Dietmar Wolf
Antworten der Verwaltung