An
Ratsherrn Pavle Madzirov
Vorsitzender des Integrationsausschusses
Sehr geehrter Herr Madzirov,
zum 1. April 2012 wird das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ umgesetzt. Danach haben zukünftig auch Nicht-EU-Bürger_innen einen Rechtsanspruch, innerhalb von drei Monaten ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation auf Anerkennung überprüfen zu lassen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses am 7. März 2012 zu nehmen und die Antwort auch dem AGS sowie dem AWTL zur Kenntnis zu geben:
1. Wie wird das Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse in der Region „Düsseldorf – Kreis Mettmann“ umgesetzt?
2. Sind die Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten in die Umsetzung einbezogen und wenn ja, wie?
3. Welche Möglichkeiten zur Nachqualifizierung eröffnet das Gesetz?
Sachdarstellung:
Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Wolf
Antworten der Verwaltung