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Frau Ursula Holtmann-Schnieder
Vorsitzende Jugendhilfeausschuss
Sehr geehrte Frau Holtmann-Schnieder,
im Namen der SPD-Ratsfraktion, der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Ratsfraktion und der CDU-Ratsfraktion bitten wir Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses am 24. April 2015 zu setzen und abstimmen zu lassen:
Im Kinder- und Jugendförderplan sind folgende Formulierungsänderungen vorzunehmen (durchgestrichen: Streichung, fett: Ergänzung):
„Mit den Häusern für Kinder, Jugendliche und Familien“ folgen einem Konzept der Landeshauptstadt Düsseldorf, welches das Ziel verfolgt, verfolgt die Landeshauptstadt Düsseldorf das Ziel, Organisationseinheiten in Sozialräumen aufzubauen, die alle Leistungsfelder der Jugendhilfe im Sozialraum bündelt, vernetzt und steuert und damit die zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Kooperationspartner für Jugendhilfe- und Bildungsfragen darstellt. Den Kern dieser Häuser bilden jeweils eine Kindertagesstätte (beziehungsweise ein Familienzentrum) zusammen mit einer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, die konzeptionell und faktisch unter einem Dach fusionieren und damit ihre Zielgruppe vergrößern.
[...] Im Sommer 2014 bestehen bereits vier solcher „Häuser für Kinder, Jugendliche und Familien“ (Marc-Chagall-Straße, Heinrich-Wahlbröhl-Weg, Schmiedestraße, Klosterstraße). Angestrebt wird, dieses Konzept diese Kooperation auch an anderen Stellen in der Stadt anzuwenden, wo bereits Kindertagesstätten in sehr enger Nachbarschaft – wenn nicht bereits unter einem Dach – mit einer offenen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung in gleicher Trägerschaft agieren. Für weitere Standorte, die nach diesem Konzept geführt werden können, kommen insbesondere große Einrichtungen infrage, die eine besondere Bedeutung für die Steuerung von Jugendhilfemaßnahmen in einem Sozialraum oder Stadtteil haben.
Die Arbeit von pädagogischen Fachkräften in der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird ganz wesentlich bestimmt durch zentrale pädagogische Grundsätze, die ein bestimmtes Menschenbild (beziehungsweise Kinder- und Jugendbild) widerspiegeln und eine besondere pädagogische, kultur- und geschlechtersensible Grundhaltung im Hinblick auf die Arbeit mit Heranwachsenden erfordern.
Alle gesellschaftlichen Behinderungen Hürden – von den baulichen Hürden Hindernissen bis hin zu ausgrenzendem Verhalten – sind in diesem Idealzustand aufgelöst. Dies würde bedeuten, dass Genderfragestellungen, Partizipationsanstrengungen, Integrationsbemühungen für Migrantinnen und Migranten oder der Einbezug von Menschen mit Behinderung Einschränkungen obsolet wären und auch die einzelnen Begrifflichkeiten überflüssig würden.
Gesellschaftliche Veränderungen (wie zum Beispiel der Wandel der Familie als Sozialisationsinstanz, steigende Erwerbsbeteiligung beider Elternteile, Regenbogenfamilien, Patchworkfamilien, veränderte familiäre Situationen nach Trennung und Scheidung der Eltern, erweiterte und veränderte Kompetenzanforderungen in einer Wissensgesellschaft, soziale Desintegration) können Kinder, Jugendliche sowie ihre Familien verunsichern und zu Überforderungssituationen führen, sodass verlässliche Unterstützung in Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung notwendig wird.
Weiterführende Schulen, die zusätzliche Integrationsarbeit u. a. in Form von Seiten-einsteigerklassen leisten, sollen beim Ausbau von Schulsozialarbeit vorrangig behandelt werden.
Sachdarstellung
erfolgt gegebenenfalls mündlich in der Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Rajiv Strauß Paula Elsholz Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann Andreas-Paul Stieber