Seit 1. Januar sind Tagesmütter und -väter sozialversicherungspflichtig, haben aber Anspruch auf Erstattung der Hälfte ihrer Kosten. Im Jugendhilfeausschuss am 31. März stellen wir einige Fragen zu diesem Thema: Anfrage zur Sitzung des Ausschusses am 31. März 2009
hier: Tagespflegepersonen: hälftige Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und Erstattung von Investitionskosten
Sehr geehrte Frau Benninghaus,
die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 31. März 2009 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
Sachdarstellung:
Seit dem 1.1.2009 sind Tagespflegepersonen steuer- und damit auch sozialversicherungspflichtig. Ihnen steht die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu. Außerdem können Tagespflegepersonen seit dem 1.1.2009 Investitionskosten geltend machen.
Wir möchten wissen, wie diese neuen gesetzlichen Regelungen in Düsseldorf umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Hebeler