Im Ausschuss für Gesundheit uns Soziales am 18. November 2009 fragen wir nach der Praxis der Bewilligung von Elterngeld in besonders gelagerten Fällen: Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
hier: Bewilligung von Elterngeld durch das Amt für soziale Sicherung und Integration, bei längerfristigem stationären Aufenthalt des Neugeborenen in einem Krankenhaus / in Pflege
Sehr geehrter Herr Janetzki,
die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 18.11. 2009 zu nehmen:
Sachdarstellung
In einem uns kürzlich bekannt gewordenen Fall, ist einer Mutter bzw. den Eltern kein Elterngeld bewilligt worden, da ihr Kind aufgrund einer Behinderung direkt nach der Geburt für unbestimmte Zeit in medizinische stationäre Versorgung musste. Die generelle Ablehnung des Elterngeldes durch das Amt für soziale Sicherung und Integration Düsseldorf wurde mit dem „abweichenden Wohnort“ des Babys begründet. Wir halten das für ein sehr großes Problem, zumal die betroffenen Familien besonders in dieser Situation auf das Elterngeld angewiesen sind, u.a. z.B. durch erhöhten Betreuungsaufwand und Fahrtkosten, evtl. unvorhergesehene Verdienstausfälle, Verpflegungsmehraufwand usw.
Zudem kommt es aufgrund der besonderen psychischen Belastung der Familien vor, dass sie gar nicht die Kraft haben, eine schriftliche Rechtsmittelbelehrung einzufordern, um fristgerecht Widersprüche gegen die Ablehnung der Elterngeldanträge einreichen zu können, sondern nehmen die mündliche/schriftliche Ablehnung einfach hin. Dem gegenüber ein Zitat des Bundesministeriums, das wir voll und ganz unterstützen.
Zitat des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend:
„ …Das Anfang 2007 eingeführte Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Für Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben….“
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Ott Christoph Gormanns Antonia Frey